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Leippe, Bernd / Habich, Silke
EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis
Kommunal- und Schul-Verlag
978-3-8293-1573-9
4. Aufl. 2020 / 220 S.
Leitfaden

30,00 €

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Kurzbeschreibung

Für die Kommunen ist die Befassung mit dem oftmals ungeliebten Beihilferecht heute eine zwingende Notwendigkeit. Die Abhandlung "EU-Beilhilferecht in der kommunalen Praxis" gibt den Kommunen einen Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts.

Die nunmehr vorliegende 4. Auflage ergänzt die bisherige Darstellung um zwischenzeitlich erforderlich gewordene Aktualisierungen und weitere neue Bekanntmachungen der EU-Kommission z. B. zur Rückforderung rechtswidriger Beihilfen. Ferner wurden die hilfreichen Anregungen der EU-Kommission aufgenommen, die darauf abzielen, Beihilfeverfahren so transparent, einfach, klar, vorhersehbar und zügig wie möglich zu gestalten.

Für alle neu und aktuell ist das EU-Beihilfenrecht in Zeiten von Corona. Es ist ein wichtiges Instrument für den Erhalt des Binnenmarktes.

Erläutert werden verschiedene direkte Zahlungen der Kommunen an ihre Beteiligungsunternehmen unter beihilferechtlichen Aspekten.

Ferner wird auf einzelne typische kommunale Tätigkeitsbereiche wie Krankenhäuser, Wirtschaftsförderung, ÖPNV, Kulturförderung u.a. näher eingegangen. Zudem werden praktische Lösungsansätze zum Aufspüren von Beihilfetatbeständen aufgezeigt.

Die bei der Ausgestaltung von sog. Betrauungsakten sich ergebenden steuerlichen Aspekte und Risiken werden beschrieben und steuerrechtliche Lösungen für die Praxis vorgestellt.

Die Kommune selbst wie auch deren Unternehmen und Einrichtungen können von zwei Seiten mit dem Beihilferecht in Berührung kommen: sowohl als Geber als auch Empfänger von Beihilfen. In beiden Fällen ist die Gefahr ungewollter Rechtsverletzungen hoch.

So haben künftig auch die Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung Risiken aus beihilferelevanten Sachverhalten aufzudecken, sodass entsprechende Rückstellungen belastend in die Passivseite der Bilanz eingehen.

Soweit Geschäftsführer derartige Risiken übersehen, liegt eine Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht vor, die am Ende sogar zu einer Haftung führen kann.

Die Darstellung versteht sich als eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und gibt den Kommunen ein Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts.